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Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für den Bereich Bauaufsichtliche Angelegenheiten im Bundesbau
Köln, Aachen
Aktualität: 24.05.2023
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24.05.2023, Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW
Köln, Aachen
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für den Bereich Bauaufsichtliche Angelegenheiten im Bundesbau
Der Bereich Bauaufsichtliche Angelegenheiten erfüllt gesetzliche Pflichtaufgaben des BLB NRW und führt objekt- bzw. projektbezogene Leistungen in Bezug auf Bauordnungsrecht und Brandschutz durch.
Sie beraten und unterstützen die Bauabteilungen der Niederlassungen rund um den baulichen und technischen Brandschutz sowie bei bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen.
Die Qualitätssicherung von Bauvorlagen im Rahmen des § 79 BauO NRW 2018 wird im Landesbereich bereits erfolgreich durchgeführt und soll nun auch für den Bundesbereich übernommen werden. Der BLB NRW führt dort Bauunterhaltungsmaßnahmen durch, berät die Bauherrin Bundesrepublik Deutschland bei der Initiierung von großen sowie kleinen Baumaßnahmen und steuert bzw. setzt diese erfolgreich von der Planung über die Ausführung bis zur Übergabe um.
In Ihren Aufgabenbereich fällt die Qualitätssicherung von Bauvorlagen im Rahmen von Baugenehmigungs- / Zustimmungs- bzw. Kenntnisgabe- und BLB-internen Freigabeverfahren (§ 79 BauO NRW 2018) in Anlehnung an das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018)
Sie beraten andere Fachbereiche in bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen sowie brandschutztechnischen Fragen
Sie übernehmen die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung bei Baumaßnahmen, die im Zustimmungs- und Kenntnisgabeverfahren bzw. im internen Vergabeverfahren genehmigt wurden
Sie führen wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen durch
Sie übernehmen die Aufgaben der Unterrichtung der Baudienststelle durch Prüfsachverständige (nach § 8 PrüfVO)
Je nach persönlicher Qualifikation unterstützen Sie den Eigentümer (BlmA) bei der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht an baulichen Anlagen des Bundes (RÜV/Bauwerksprüfung)
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Weitere Anforderungen:
Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse im Bereich der Barrierefreiheit sowie vorbeugenden Brandschutz (baulich und anlagentechnisch) und bringen Erfahrungen bei der Prüfung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten mit
Teamfähigkeit, sicheres Auftreten und Kommunikationsstärke sind für Sie selbstverständlich
Sie bringen sichere Kenntnisse in allen Microsoft-Office-Produkten und eine hohe Motivation, sich neuen Aufgaben zu stellen, mit
Sie haben die Bereitschaft und Befähigung zur Führung eines Dienst-Kfz sowie zu einer Sicherheitsüberprüfung »Ü2« nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz NRW
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