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Sicherheitsingenieurin ­­/­­ Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) (m/w/d) 26.03.2026 Polizei Berlin Berlin
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Sicherheitsingenieurin / Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) (m/w/d)
Berlin
Aktualität: 26.03.2026

Anzeigeninhalt:

26.03.2026, Polizei Berlin
Berlin
Sicherheitsingenieurin / Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) (m/w/d)
Über uns:
Die Arbeit bei der Polizei Berlin sorgt nicht nur für mehr Sicherheit in der Hauptstadt - sie sichert ebenso individuelle Entwicklungsperspektiven und die Gewissheit, etwas Sinnvolles zu tun. Wir stehen für Vielfalt, Abwechslung und Chancen.
Aufgaben:
In Bezug auf den Arbeitsschutz beinhalten die Unterstützung der Behördenleitung und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen und die Umsetzung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen sowie im Bereich der Arbeitssicherheit, einschließlich der Diese Aufgaben erwarten Sie unter anderem ... Die Unterstützung der Behördenleitung und die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in Themen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Arbeitssicherheit, Die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, Die Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Die Wahrnehmung der Pflichten gemäß § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung, Die Beratung der Behördenleitung sowie der Gliederungseinheiten in allen relevanten Fragen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter, Die Unterstützung der Dienststellen der Behörde, deren Aufgabe der Transport gefährlicher Güter ist, Die Verantwortlichkeit für die Durchführung geeigneter Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen im Gefahrgutsektor, Die Erstellung von Kontrollberichten, Unfallberichten nach dem ADR und Jahresberichten gem. GbV.
Qualifikationen:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes ingenieurtechnisches Bachelorstudium bzw. einen vergleichbaren Studiengang und langjährige praktische Erfahrungen oder sonstige Beschäftigte, mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die entsprechende Tätigkeiten ausüben und langjährige praktische Erfahrungen aufweisen. Des Weiteren verfügen Sie über den erfolgreichen Abschluss einer staatlich anerkannten Zusatzausbildung, die zur Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitsingenieurin/​Sicherheitsingenieur (§ 7 ASiG, § 4 [2] DGUV-V 2) berechtigt. Wünschenswert ist die Qualifikation als Gefahrgutbeauftragte/​Gefahrgutbeauftragter oder die Bereitschaft, die entsprechende Schulung zu absolvieren. Neben den formalen Voraussetzungen hinaus verfügen Sie über ... Umfassende Kenntnisse einschlägiger Gesetze und Ausführungsvorschriften wie z. B. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungs-Vorschriften (DGUV), des DGUV-Regelwerks sowie des Arbeitssicherheitsgesetzes, Kenntnisse in Bereichen des Brand- und Umweltschutzes sowie der Arbeitsmedizin, Eine flexible, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise, Souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke sowie überzeugendes Beraten und klare Darstellung des Standpunktes in Wort und Schrift, Einen sicheren Umgang mit der Standardsoftware Microsoft Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook), Die Bereitschaft über die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen u. ä., um Ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten, Ein ziel- und ergebnisorientiertes Arbeiten, welches Ihr Profil abrundet. Sie haben einen ausländischen Bildungsabschluss?

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