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Bauingenieurin ­­/­­ Bauingenieur (m/w/d) Bachelor ­­/­­ Diplom (FH) 20.08.2024 Bundeswehr Bonn
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Bauingenieurin / Bauingenieur (m/w/d) Bachelor / Diplom (FH)
Bonn
Aktualität: 20.08.2024

Anzeigeninhalt:

20.08.2024, Bundeswehr
Bonn
Bauingenieurin / Bauingenieur (m/w/d) Bachelor / Diplom (FH)
Aufgaben:
Sie sind für die Koordinierung und Durchführung zentraler Aufgaben auf dem Gebiet der Errichtung von Infrastruktur im In- und Ausland zuständig. Sie wirken bei der Vergabe von Baumaßnahmen mit und bereiten diese vor. Sie übernehmen die Projektsteuerung und Projektleitung einzelner Baumaßnahmen. Sie stellen die Abnahme- und Übergabereife von Baumaßnahmen fest und führen die Abnahme bzw. Übergabe vor Ort durch. Sie führen Qualitätsmanagement durch, prüfen Rechnungen und steuern die Vertragsabwicklung sowie das Gewährleistungsmanagement.
Qualifikationen:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium, in den Bereichen Bauingenieurwesen, Architektur oder Elektrotechnik mit Schwerpunkt Heizung/Klima/Lüftung/Sanitär Und Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren Oder Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes. Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet. Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses. Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gegebenenfalls können Sie in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.

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