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Professur (W2) Fahrzeugdynamik und Mobilität
Regensburg
Aktualität: 25.04.2024
Anzeigeninhalt:
25.04.2024, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Regensburg
Professur (W2) Fahrzeugdynamik und Mobilität
Lehrtätigkeit im Bereich der Fahrzeugdynamik und Mobilität mit elektrischen Antrieben sowie in Grundlagenlehrveranstaltungen zur Ingenieurinformatik und zur Technischen Mechanik
Durchführung von industrienahen studentischen Projekt- bzw. Forschungsarbeiten
Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule sowie am Ausbau von Formen virtueller Lehre an der Fakultät
Die Möglichkeit zum Engagement in angewandter Forschung, im Technologie- und Wissenstransfer sowie in der Weiterbildung
Modellbildung und Simulation von Fahrzeugen mit modernen Antriebssystemen
Die in der Lage ist, ihr Berufungsgebiet praxisnah unter Einsatz adäquater Methoden zu lehren, und sich darauf freut, ihre Fachkompetenz und ihre beruflichen Erfahrungen in die Forschung und Ausbildung von Studierenden einzubringen
Die hohe Präsenz an der OTH Regensburg zeigt, um unser Konzept der intensiven Betreuung von Studierenden umzusetzen
Fahrzeugdynamik und Mobilität
Fahrzeugdynamik
Mit Kompetenz im autonomen Fahren (wünschenswert)
Die großes Interesse zeigt und die Qualifikation besitzt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache abzuhalten
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt Maschinenbau, Mechatronik, Fahrzeugtechnik oder vergleichbare Fachrichtung
Eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität
Einer Promotion nachgewiesen wird
Eine pädagogische Eignung; der Nachweis ist u. a. durch eine Probelehrveranstaltung zu erbringen
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
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