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W2-Professur für Elektrische Netze und Energiespeicher
Kiel
Aktualität: 10.07.2025
Anzeigeninhalt:
10.07.2025, Fachhochschule Kiel
Kiel
W2-Professur für Elektrische Netze und Energiespeicher
Aufgaben:
Die Übernahme von Grundlagenlehrveranstaltungen für unsere Studiengänge ist integraler Bestandteil der ausgeschriebenen Professur. Die Bereitschaft zur interdisziplinären Arbeit ist erforderlich. Außerdem liegt die Weiterentwicklung des Studienangebotes im Aufgabenbereich. Es wird weiterhin erwartet, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abzuhalten sowie Projekt- und Abschlussarbeiten zu betreuen.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung wird erwartet, dass sich die Professorinnen und Professoren verantwortungsvoll in den Selbstverwaltungsgremien des Fachbereichs und der Hochschule engagieren. Aufgrund der hohen Praxisorientierung der Fachhochschule Kiel in Forschung und Lehre ist eine aktive Mitwirkung bei Drittmitteleinwerbung und im Rahmen des Technologietransfers zwischen Hochschule und Wirtschaft unabdingbar. Es ist sehr erwünscht, dass die Person aktiv ein Netzwerk mit der regionalen und überregionalen Wirtschaft aufbaut und pflegt.
Qualifikationen:
Wir suchen eine Persönlichkeit, die über fundierte Kenntnisse sowohl im Bereich der elektrischen Energienetze als auch der Stromspeichertechnologien verfügt und diese in Lehre und Forschung vertreten kann.
Für die ausgeschriebene Professur wird daher eine Persönlichkeit mit herausragender Expertise in folgenden Themengebieten gesucht:
Auslegung, Simulation und Planung von Stromnetzen vor dem Hintergrund des Umbaus des Kraftwerkparks, neuer Verbraucher und Energiespeicher
Wünschenswert sind zudem Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Gebiete:
Batteriespeicher und Elektrolyseure zur Stabilisierung der Stromnetze
Netzschutz und Digitalisierung der Energienetze
Technische und rechtliche Grundlagen beim Netzanschluss von dezentralen Energieerzeugungsanlagen
Allgemeine Anforderungen:
Bewerbende müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Erforderlich sind:
Mindestens ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes Hochschulstudium,
Pädagogische und didaktische Eignung,
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die gute Qualität einer Promotion,
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis im Bereich elektrischer Energienetze, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind.
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