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Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit
Düsseldorf
Aktualität: 16.04.2024
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16.04.2024, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Düsseldorf
Fachkraft (m/w/d) für Arbeitssicherheit
Nach § 6 des Gesetztes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Dabei sind u.a. folgende Aufgaben vorgesehen:
Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen
Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
Beobachtung und Überprüfung der Einhaltung sowie Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
Unterstützung und Beratung bei Gefährdungsbeurteilungen
Konzeption von Präventionsmaßnahmen
Hinreichende Qualifikationen, die die Bestellung als Sicherheitsfachkraft (Sicherheitsingenieur/in bzw. -techniker/in) nach § 7 ASiG im Bereich der Universität ermöglicht
Lösungsorientierte, selbstständige Arbeitsweise
Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
Service- und dienstleistungsorientiertes Handeln
Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung Ihrer fachlichen Qualifikation
Gute Teamfähigkeit und hohe soziale Kompetenz
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