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Professur für Technische Mechanik / Kontinuumsmechanik (W2)
München
Aktualität: 09.02.2026
Anzeigeninhalt:
09.02.2026, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Technische Mechanik / Kontinuumsmechanik (W2)
Aufgaben:
Festigkeits- und Betriebsfestigkeitsberechnung in den Bereichen Maschinenbau, Fahrzeugtechnik und Luft- und Raumfahrttechnik
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
Sie sind bereit und befähigt Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit.
Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Qualifikationen:
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in der Technischen Mechanik / Kontinuumsmechanik
Dabei verfügen Sie über Erfahrung in einem oder mehreren der folgenden Gebiete:
Kontinuumsmechanik
Numerische Mechanik, Simulation
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die
Gerne lösungsorientiert im Team arbeitet
Ein offenes Mindset besitzt
Innovationsfreudig agiert
Empathisch und offen kommuniziert
International vernetzt ist
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltung nachweisen
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen
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