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Staatliche Studienakademie Riesa

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W2-Professur für Energieinfrastruktur und regenerative Energiesysteme (m/w/d)
Riesa
Aktualität: 04.11.2024

Anzeigeninhalt:

04.11.2024, Berufsakademie Sachsen - Staatliche Studienakademie Riesa
Riesa
W2-Professur für Energieinfrastruktur und regenerative Energiesysteme (m/w/d)
Aufgaben:
Sie lehren im Studienbereich Technik, hier vor allem im Studiengang Energie- und Gebäudetechnik. In diesem Studiengang werden Ingenieure (Bachelor of Engineering) für Planung, Projektierung, Bau und Betrieb von energie- und gebäudetechnischen Anlagen qualifiziert. Im Fachprofil sind neben vertieften Kenntnissen in der regenerativen Energietechnik einschließlich Speichertechnologien fachspezifische Kenntnisse im Bereich Energie- und Gebäudetechnik erforderlich. Energieinfrastrukturen / netzgebundene Energietechnik (Wärme, regenerative Gase, Elektroenergie) einschließlich Speichertechnologien Grundlagen und Anwendungen regenerativer Energieträger, -anlagen und -systeme Grundlagen und Anwendungen der Heizungstechnik Softwaregestützte Planung und Simulation von energietechnischen Anlagen (BIM)
Qualifikationen:
Die Bewerbenden sollen in mindestens zwei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung nachweisen: In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung des Studienganges »Energie- und Gebäudetechnik«, die Mitwirkung bei der kooperativen Forschung sowie dem Wissens- und Technologietransfer und die Bereitschaft zur Einarbeitung und Übernahme von Lehrveranstaltungen in fachverwandten Grundlagenfächern werden vorausgesetzt. Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen: 1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes, 2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird, 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, 4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

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