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Professur (W3) für Umformtechnologie
Darmstadt
Aktualität: 05.11.2024
Anzeigeninhalt:
05.11.2024, Technische Universität Darmstadt
Darmstadt
Professur (W3) für Umformtechnologie
Aufgaben:
Zur Stärkung unserer Forschungsaktivitäten suchen wir eine auf dem Fachgebiet der Umformtechnologie wissenschaftlich hervorragend ausgewiesene Person mit einschlägigen Erfahrungen auf einem oder mehreren der nachfolgenden Forschungsschwerpunkte:
Fertigungsprozessketten für multifunktionale Bauteile (z.B. innovative Prozesskette Blech)
Technologieentwicklung für Produkte mit Materialvielfalt (Multi materialbauteile)
Automatisierte und autonome Maschinensysteme und Komponenten
Maschinenentwicklung und Maschinenkonstruktion
Auch in der Lehre soll die Professur das Fachgebiet Umformtechnologie vertreten und darüber hinaus an über greifenden Lehrveranstaltungen des Fachbereichs mitwirken.
Qualifikationen:
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches oder naturwissenschaftliches Studium mit anschließender qualifizierter Promotion, international sichtbare Forschungsleistungen, Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen, Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln, didaktisch-pädagogische Eignung, Führungserfahrung sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung. Mehrjährige praktische Erfahrungen in der Industrie auf den Gebieten der Fertigungstechnologien und Produktionsmaschinen werden als sehr vorteilhaft angesehen.
Die TU Darmstadt und ihr Umfeld sind als Teil der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main gekennzeichnet durch gelebte Internationalität. Kernelement davon ist ein weltoffenes Klima mit funktionaler Mehrsprachigkeit an unserer Universität. Daher werden sehr gute englische und - spätestens nach drei Jahren - gute deutsche Sprachkenntnisse erwartet.
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis oder in einem außertariflichen Angestelltenverhältnis mit einer qualifikationsabhängigen Besoldung/Vergütung entsprechend der W-Besoldung. Diese wird zwischen Bewerber:in und Hochschulleitung verhandelt. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 67 und § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes.
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