Wer sich durch ein Ingenieurstudium gekämpft hat, träumt nicht unbedingt von einer Anstellung im tertiären Sektor. Tatsächlich tun das nur sehr wenige Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland. Dabei sind Ingenieure jedweder Fachrichtung als Hochschullehrer und Dozenten gefragt.
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Fachhochschulen finden nicht genügend Ingenieur-Professoren
Die Fachhochschulen schlagen Alarm: Besonders in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern können sie ihren Bedarf an Professorinnen und Professoren nicht mehr decken. Die Bewerberzahlen sind zu gering und auch die Qualität der Bewerbungen habe nachgelassen.
Ein Grund für die geringen Bewerberzahlen dürfte der Umstand sein, dass Anwärter auf einen Lehrstuhl über eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb von Universität und Hochschule verfügen müssen, um einen Lehrstuhl an einer Fachhochschule zu ergattern. Damit stehen Fachhochschulen mit ihrem Karriereangebot in Forschung und Lehre in Konkurrenz mit Universitäten und der Wirtschaft. Beide weisen eine deutlich bessere Besoldung, bzw. Bezahlung auf als die Fachhochschulen. Dennoch kann es gute Gründe für Ingenieure geben, die Karriere an einer Fachhochschule den Optionen in Uni und Industrie vorzuziehen.
In den Hochschulen gibt es keine Forschung ohne Lehre
Ingenieure in der universitären Forschung können sich als Doktorandin oder Doktorand nicht gänzlich ihrem Promotionsprojekt widmen. Sie werden in die Arbeit des Lehrstuhls eingebunden und machen dadurch auch erste Erfahrungen in der Lehre. Rund 90 Prozent der promovierten Ingenieure gehen direkt in die Industrie, die restlichen 10 Prozent bleiben, um eine akademische Karriere anzustreben. Und auch von denjenigen, die erfolgreich in der Industrie gearbeitet haben, kehren später einige auf Professuren an den Unis zurück.
Eine Professur erfordert gewisse Managementqualitäten, kann aber immer noch mit Freiräumen verbunden sein, die es in der freien Wirtschaft in einem vergleichbaren Umfang nicht gibt.
Ingenieurwissenschaftliches Personal an Hochschulen – Zahlen und Fakten
Die ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten beschäftigten im Jahr 2015 nach Abgaben des Statistischen Bundesamtes 48.413 Personen als hauptberufliche wissenschaftliche Mitarbeiter. 33.859 Beschäftigte gab es an Universitäten und 14.554 an Fachhochschulen. Damit verfügten nur die Fakultäten Humanmedizin/Gesundheitswesen über noch mehr hauptberufliches wissenschaftliches Personal. Dazu beschäftigten die Universitäten in den Ingenieurwissenschaften 9.525 Personen als nebenberufliches Personal, darunter etwa Gastprofessoren und Lehrbeauftragte. Die ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten an den Fachhochschulen beschäftigten dagegen 18.474 nebenberuflich Tätige. Dagegen wurden 2015 nur noch 49 Oberingenieure, also Beamte auf Zeit, an deutschen Hochschulen gezählt. Diese Amtsbezeichnung fiel der. 5. änderung des Hochschulrahmengesetzes von 2002 zum Opfer.
Erfolgreich abgeschlossene Habilitationen lassen sich ebenfalls in Zahlen gießen: Zuletzt gab es an den ingenieurwissensschaftlichen Fakultäten der Universitäten 79 Habilitationen, wovon der Hauptanteil auf den Fachbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik (12), die Elektrotechnik (10) und das Bauingenieurwesen (5) fiel.
Finanzierung des Forschungspersonals durch Drittmittel
Drittmitteleinnahmen werden zur Finanzierung von Forschung und Personal an Hochschulen immer wichtiger. Wie bei den laufenden Ausgaben (Grundmittel) existieren auch hier deutliche Unterschiede zwischen den Fächergruppen. Die mit 510.120 Euro höchsten Drittmitteleinnahmen waren 2015 im Bereich der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften zu verzeichnen, gefolgt von der Mathematik und den Naturwissenschaften mit 292.630 Euro. Die Professorinnen und Professoren der Ingenieurwissenschaften
erzielten im Durchschnitt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 189.380 Euro pro in Vollzeit angestellter Person.
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Die Hochschulgesetze der Bundesländer regeln neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind das ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung, die durch eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen oder – in Ausnahmefällen – im Berufungsverfahren festgestellt wird sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine abgeschlossene Promotion nachgewiesen wird.
Professorinnen und Professoren an Universitäten müssen zusätzliche wissenschaftliche Leistungen nachweisen, die „im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft, Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland erbracht werden“. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen in der Regel eine fünfjährige berufspraktische Tätigkeit nachweisen, drei Jahre davon außerhalb des Hochschulbereichs.
Einkommen von Ingenieuren in Forschung und Lehre
Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz (ProfBesReformG) vom Januar 2005 wurde die sogenannte Besoldungsgruppe W (W für Wissenschaft) eingeführt. Danach gibt es ein System aus Grundgehalt und Leistungszulagen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Februar 2012 gelten Erfahrungsstufen bei den W2- und W3-Grundgehältern (in Sachsen auch beim W1-Grundgehalt).
Die Grundgehälter fallen in den Ländern unterschiedlich hoch aus. Baden-Württemberg beispielsweise zahlt in der Gruppe W1, die für Juniorprofessuren gilt, 4.781,14 Euro im Monat, in der Gruppe W2 entsprechend 6.020,53 Euro und in der Besoldungsgruppe W3, die für die meisten Universitätsprofessuren gilt, 6.834,44 Euro. Nordrhein-Westfalen zahlt in der W1 dagegen 4.336,30 Euro, in der W2 5.706,71 Euro und in der W3 6.303,58 Euro. Zu den Grundgehältern werden je nach Besoldungsgruppe Berufungs- bzw. Bleibe-Leistungsbezüge, Funktionsleistungsbezüge und die sogenannten Lehr- und Forschungszulagen gezahlt.