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Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt (w/m/d)
Schöppenstedt
Aktualität: 19.04.2024

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19.04.2024, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Schöppenstedt
Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt (w/m/d)
Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt Verwaltung und Überwachung der Straßen Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung Steuerung der Ressourcen Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung Einhalten haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an. Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.
Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen verfügen Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschafts-ingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen /Fachrichtungen verfügen. Wünschenswert sind vertiefte Kenntnisse in: Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG) Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL) einschlägige bautechnische Normen Haushaltsrecht Tarif- und Arbeitsrecht Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen MS-Office Fachanwendungen (z.B. iTWO) Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, wird die Bereitschaft zur Einarbeitung vorausgesetzt. Ihre persönliche Qualifikation: Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Dienstposten/Arbeitsplatz zwingend erforderlich Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur »Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien«)

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