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Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt (w/m/d)
Schöppenstedt
Aktualität: 19.04.2024
Anzeigeninhalt:
19.04.2024, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Schöppenstedt
Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt (w/m/d)
Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt
Verwaltung und Überwachung der Straßen
Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung
Steuerung der Ressourcen
Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen
Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung
Einhalten haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten
Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen
Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an.
Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.
Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen verfügen
Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschafts-ingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen /Fachrichtungen verfügen.
Wünschenswert sind vertiefte Kenntnisse in:
Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG)
Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL)
einschlägige bautechnische Normen
Haushaltsrecht
Tarif- und Arbeitsrecht
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen
MS-Office
Fachanwendungen (z.B. iTWO)
Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, wird die Bereitschaft zur Einarbeitung vorausgesetzt.
Ihre persönliche Qualifikation:
Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen
Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Dienstposten/Arbeitsplatz zwingend erforderlich
Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur »Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien«)
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