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Fachberatung (w/m/d) für Nachrichtentechnik (Kommunikations- und Sicherheitstechnik)
Berlin
Aktualität: 10.06.2025

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10.06.2025, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Berlin
Fachberatung (w/m/d) für Nachrichtentechnik (Kommunikations- und Sicherheitstechnik)
Aufgaben:
Die Mitarbeitenden der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begleiten innerhalb eines Projektteams mit Architektinnen/​Architekten auf den Fachgebieten der Elektro- oder Versorgungstechnik die Baumaßnahmen in allen Phasen der HOAI. Das Projektmanagement erfolgt von der ersten Idee bis zur Übergabe des fertigen Gebäudes. Innerhalb dieser Hauptabteilung sind Sie organisatorisch dem Referat BS III 1 zugeordnet, übernehmen aber die fachliche Beratung der Bauprojekte der gesamten Hauptabteilung »Bundesministerien, Sicherheit« und sind somit zentrale Ansprechperson für die TGA-Mitarbeitenden der Hauptabteilung BS. Übernahme der fachtechnischen Grundsatzplanung sowie Beratung und Durchführung von Prüfungen und Entscheidungen gem. RBBau und VHB, z. B. Prüfung von Bauunterlagen und Kostenermittlungen, Qualitätsprüfungen für den Bereich Kommunikations- und Informationstechnik, Nachrichtentechnik Fachtechnische Begutachtung von Entwürfen und Planungsvorhaben sowie Beratung der/des Nutzenden Bundesweiter Austausch in Fragestellungen zu intelligenten und innovativen Lösungen im Bereich Kommunikations- und Informationstechnik bzw. Nachrichtentechnik und Mitwirkung bei der Erarbeitung von zukunftsorientierten Konzepten Beratung in übergeordneter Funktion bei den Bautätigkeiten im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnik bzw. Nachrichtentechnik; Prüfung von Projektunterlagen, Kostenschätzungen sowie Bau- und Ausschreibungsunterlagen; Überwachung der Abrechnungen und Durchführung der Vergabe- und Auftragserteilungen, Mitarbeit bei Rechtsangelegenheiten, usw. Wissenschaftliche Begleitung der Projekte mit nutzer- und liegenschaftsbezogenem Wissenstransfer (z. B. Erstellung von Standortanalysen, Prüfung der Umwelterheblichkeit) Bearbeitung und Entscheidung technischer Einzelfragen von besonderer Bedeutung und Mitwirkung bei Aufgaben nach § 77 BauO Bln Beratung zum Personalbedarf sowie Personaleinsatzplanung und Verantwortung für die fachliche Anleitung und Führung der Mitarbeitenden
Qualifikationen:
Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Universitäts-Diplom bzw. Master) in den Fachrichtungen Elektro-, Nachrichten-, Kommunikations- und Informationstechnik oder Gebäudeautomation (oder ein vergleichbarer Abschluss) Oder Sie gehören zum Kreis der Personen, die aufgrund nachgewiesener gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten bereits ausübten und diese nachweisen können Bei verbeamteten Personen eine Besoldungsgruppe bis zur A 14 BBesO und die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Verwaltungsdienst. Es kommen ebenfalls Personen infrage, die gemäß § 24 Bundeslaufbahnverordnung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden können. Worauf es uns noch ankommt: Fundierte Projektmanagementkenntnisse bei der Steuerung hochwertiger Maßnahmen mit integrierter Gebäudetechnik in gestalterisch anspruchsvollen, technisch komplexen Liegenschaften Umfangreiche Grundkenntnisse Anwendung des GEG, BNB-Systems und Errichtung von EE-Anlagen Umfangreiche Grundkenntnisse der Themenbereiche Sicherheits- und Informationstechnik verbunden mit praktischer Berufserfahrung sowie sehr gute Fachkenntnisse in allen Leistungsphasen der HOAI und im öffentlichen Vertrags- und Vergaberecht Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes sowie Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Normen (z.B. HOAI, VOB, VDI, DIN, BauO BIn, MLAR, MLÜAR und AMEV-Richtlinien) Erfahrungen in der Betreuung bzw. Begleitung von großen Bauprojekten für die öffentliche Hand sowie praktische Verwaltungserfahrungen inkl. Kenntnisse der RBBau, VgV, VHB Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz sowie die Fähigkeit zur kollegialen fachübergreifenden Zusammenarbeit und zur fachlichen Anleitung und Führung von Mitarbeitenden und externen Planern Sprachkenntnisse mindestens des Sprachniveaus C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Bewerbende, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, bitten wir um einen Nachweis) Erfolgreiches Durchlaufen einer Sicherheitsüberprüfung bis »Ü 2« gemäß dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren

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Bundesland

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Fachberatung (w/m/d) für Nachrichtentechnik (Kommunikations- und Sicherheitstechnik)

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