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Professur für Energiewandler und Energiespeicher in der Fahrzeugtechnik (W2)
München
Aktualität: 05.09.2023
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05.09.2023, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Energiewandler und Energiespeicher in der Fahrzeugtechnik (W2)
Brennstoffzelle für den mobilen oder den stationären Einsatz
Verbrennungsmotoren nach konventionellen und alternativen Brennverfahren
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
Sie sind bereit und befähigt Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit.
Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in der Entwicklung von Energiewandlern und -speichern zum Antrieb von Fahrzeugen.
Elektrische Speicher
Ebenfalls vorausgesetzt wird ein ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium. Einschlägige Lehrerfahrung ist wünschenswert ebenso wie die Bereitschaft zu modernen Lehrformen sowie ein breites Spektrum an digitalen Lehrformaten.
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die
Gerne lösungsorientiert im Team arbeitet
Ein offenes Mindset besitzt
Innovationsfreudig agiert
Empathisch und offen kommuniziert
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
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