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Professur für Gebäudeautomation (W2)
München
Aktualität: 17.11.2023
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17.11.2023, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
München
Professur für Gebäudeautomation (W2)
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit. Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d), die umfassende praktische Erfahrungen in verantwortlicher Position außerhalb einer Hochschule im Bereich der Planung der Gebäudeautomation erworben hat und diese nun im Rahmen der Lehre an unsere Studierenden weitergeben möchte. Idealerweise haben die Bewerberinnen und Bewerber auch Erfahrungen im Bereich Anlagenplanung, Smart Building und Building Information Modeling
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die
Gerne lösungsorientiert im Team arbeitet
Innovationsfreudig agiert
Empathisch und offen kommuniziert.
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
Pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltung nachweisen
Promotion oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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