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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

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Professur der BesGr W2 für das Lehr- und Forschungsgebiet Leichtfahrzeuge und Fahrzeugkonstruktion
Nürnberg
Aktualität: 20.03.2024

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20.03.2024, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Nürnberg
Professur der BesGr W2 für das Lehr- und Forschungsgebiet Leichtfahrzeuge und Fahrzeugkonstruktion
Zu Ihren Aufgaben gehören die Entwicklung und Durchführung von Lehrveranstaltungen, die Erarbeitung und Umsetzung innovativer Lehrkonzepte sowie die Weiterentwicklung des Labors für Fahrzeugtechnik im Berufungsgebiet. Die Bereitschaft zur Mitwirkung am Lehrangebot der Fakultät in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern, auch in englischsprachigen Lehrveranstaltungen, sowie die aktive Beteiligung an der Hochschulselbstverwaltung werden vorausgesetzt. Die Initiierung und Durchführung von Forschungsprojekten und eine Mitarbeit am Institut für Fahrzeugtechnik (IFZN) sind erwünscht.
Sie sind eine kommunikative und teamorientierte Persönlichkeit, die das Berufungsgebiet in der Lehre überzeugend vertreten kann. Erwartet werden wissenschaftliche Expertise und berufliche Erfahrung in der Konzeption, Entwicklung und Konstruktion von Zweirädern oder Leichtfahrzeugen. Besondere Expertise und Erfahrungen in mindestens einem der folgenden Bereiche runden Ihr Profil ab: Konstruktion oder Konzeptionierung von Leichtfahrzeugen oder Zweirädern Antriebe für Leichtfahrzeuge oder Zweiräder Energiespeicher für Leichtfahrzeuge oder Zweiräder Sie verfügen über gute Deutsch- und Englischkenntnisse, die eine qualifizierte Lehre in deutscher und englischer Sprache ermöglichen. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen zu belegen. Vorausgesetzt wird die pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probelehrveranstaltung nachgewiesen wird. Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden müssen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nachgewiesen werden, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. In besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.

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